Deklaration für selbständige Honorarbezüger wohnhaft in der Schweiz
Dieses Formular ist lediglich von selbständigen Honorarbezügern auszufüllen, welche bei einer Ausgleichskasse als solche registriert sind. Eine entsprechende schriftliche Bestätigung der Ausgleichskasse ist zwingend diesem Dokument beizulegen. Die Bestätigung sollte nicht älter als 2 Jahre sein und muss den Tätigkeitsbereich (Branche) ausweisen. Eine Akontoabrechnung ist als Nachweis unzulässig.